Landespflegegeld

Landespflegegeld:

1000 Euro schnell und unbürokratisch


Die Bayerischen Staatsregierung möchte Pflegebedürftige und pflegende Angehörige besser unterstützen und hat das Landespflegegeld eingeführt. Dafür investiert Bayern 400 Mio. Euro, damit Pflegebedürftige in Bayern ab Pflegegrad 2 pro Jahr 1.000 Euro zusätzlich bekommen – und zwar schnell und unbürokratisch. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme.


Welche Bedingungen müssen erfüllt sein, um das Landespflegegeld zu erhalten?

Alle Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 2 und höher sind anspruchsberechtigt - unabhängig davon, ob sie zuhause oder in einem Pflegeheim leben. Darüber hinaus muss der Hauptwohnsitz in Bayern zum Zeitpunkt der Antragstellung sein.


Wie beantrage ich das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld soll schnell und unbürokratisch beantragt werden können. Bei den bayerischen Finanzämtern, Landratsämtern und dem Zentrum Bayern Familie und Soziales sowie als Download erhält man den Antrag auf Landespflegegeld. Diesen muss man ausgefüllt mit einer Ablichtung des Personalausweises bzw. Reisepasses und einer Ablichtung des Bescheids der Pflegekasse an die Landespflegegeldstelle München schicken. Der Antrag kann auch online ausgefüllt werden können. Hier geht zum Online-Portal des Bayernportals.


Ab wann gilt das Landespflegegeld?

Das Landespflegegeld kann ab sofort für das laufende Pflegegeldjahr (01.10.2017 bis 30.09.2018) beantragt werden. Die Antragsfrist hierfür endet am 31.12.2018. Ein einmal gestellter Antrag wirkt für die nachfolgenden Pflegegeldjahre fort, es muss also nicht jedes Jahr ein neuer Antrag gestellt werden.


Fallen die Anspruchsvoraussetzungen aber weg, muss die Landespflegegeldstelle unverzüglich informiert werden. Besteht kein Anspruch mehr, wird der Bescheid entsprechend zurückgenommen.


 

Curabox - Banner - 970x250
Share by: