Pflegeleistungen 2025 - Überblick
Ab 2025 werden die Pflegeleistungen in Deutschland noch mal angehoben und verbessert. Es gibt wesentliche Änderungen wie die Zusammenführung der Budgets für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege sowie die Erhöhung der Pflegeleistungen. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Pflege flexibler und zugänglicher zu gestalten.
Änderungen bei den Pflegeleistungen im 2025
Das Wichtigste im Überblick
- Erhöhung der Pflegesachleistungen und des Pflegegeldes: Ab 2025 werden die Beträge für Pflegegeld und Pflegesachleistungen erhöht, um den steigenden Kosten Rechnung zu tragen.
- Entlastungsbudget: Das Entlastungsbudget für Pflegebedürftige wird ab 1. Juli 2025 als gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege eingeführt.
- Ab 01.07.2025 entfällt die sog. Vorpflegezeit bei der Verhinderungspflege.
- Eigenanteil für Pflegeheim: Die Zuschläge für die Eigenanteile an den Pflegekosten im Pflegeheim werden erhöht.
Pflegegeld 2025:
Im Jahr 2025 wird das Pflegegeld in Deutschland um 4,5 Prozent angehoben. Die Anpassung betrifft alle Pflegegrade und sowohl die häusliche als auch die stationäre Pflege. Zum Vergleich: Das Pflegegeld wurde bereits zum 1. Januar 2024 um 5 Prozent erhöht.
Ab 01.01.2025 gilt folgendes Pflegegeld:
Pflegegrad 2: 347 Euro
Pflegegrad 3: 598 Euro
Pflegegrad 4: 799 Euro
Pflegegrad 5: 989 Euro
Pflegesachleistungen 2025:
Parallel zum Pflegegeld steigen auch die Pflegesachleistungen zum Jahresbeginn 2025 um 4,5 %.
Die Beträge steigen je nach Pflegegrad:
Pflegegrad 2: 795 Euro
Pflegegrad 3: 1496 Euro
Pflegegrad 4: 1858 Euro
Pflegegrad 5: 2299 Euro
Entlastungsbudget für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege
Einführung eines gemeinsamer Jahresbetrages
Was ändert sich durch den Gemeinsamen Jahresbetrag?
- Ab dem 1. Juli 2025 werden die Beträge für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zu einem gemeinsamen Jahresbetrag von bis zu 3.539 Euro zusammengefasst.
- Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 können diesen Gesamtbetrag flexibel für beide Leistungsarten nutzen.
- Die maximale Dauer der Verhinderungspflege wird auf acht Wochen pro Kalenderjahr erhöht, entsprechend der Regelung für die Kurzzeitpflege.
- Ab dem 1. Juli 2025 muss man
nicht mehr sechs Monate warten, bis man zum ersten Mal Verhinderungspflege in Anspruch nehmen kann. Wie bei der Kurzzeitpflege kann man dann direkt nach Vorliegen von mindestens Pflegegrad 2 die Verhinderungspflege nutzen.
Entlastungsbetrag
Zum 1. Januar 2025 werden alle Leistungen der Pflegekasse um 4,5 Prozent erhöht. Der monatliche Entlastungsbetrag liegt dann bei 130,63 Euro.
Erhöhung der Pflegeleistung bei stationärer Pflege
Auch für die stationäre Pflege gilt die Erhöhung von 4,5 % ab 01. Januar 2025.
Quelle:
Bundesministerium für Gesundheit
vollstationäre Pflege 2024 | Erhöhung 2025 | vollstationäre Pflege 2025 | |
---|---|---|---|
Pflegegrad 2 | 770 Euro | 35 Euro mehr | 805 Euro |
Pflegegrad 3 | 1262 Euro | 57 Euro mehr | 1319 Euro |
Pflegegrad 4 | 1775 Euro | 80 Euro mehr | 1855 Euro |
Pflegegrad 5 | 2005 Euro | 90 Euro mehr | 2095 Euro |