Vorsorgeregister

Vorsorgeregister


Beim zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer können Sie Ihre Vollmachten oder eine Patientenverfügung zentral registrieren lassen. Damit sind die Dokumente für das Betreuungsgericht jederzeit abrufbar. Sie sorgen damit, dass Ihre Vollmachten und Verfügungen auch gefunden werden.


So werden Ihre Vollmachten und Verfügungen gefunden

Ein Unfall oder eine Krankheit kann dazu führen, dass Sie plötzlich nicht mehr dazu in der Lage sind, eigene Entscheidungen zu treffen. Um sicherzustellen, dass bei medizinischen Maßnahmen oder dem Entschluss, eine rechtliche Betreuung zu engagieren, Ihr Wille trotzdem berücksichtigt wird, ist es wichtig, eine Patientenverfügung beziehungsweise eine Vorsorgevollmacht oder eine Betreuungsverfügung zu erstellen. Damit diese Beachtung findet, ist es außerdem erforderlich, sie in das Vorsorgeregister eintragen zu lassen.


Wie funktioniert das Vorsorgeregister?

Wenn Sie eine Vorsorgevollmacht, eine Betreuungsverfügung oder eine Patientenverfügung ausgestellt haben, ist es notwendig, dass Richter beziehungsweise Ärzte bei Bedarf davon Kenntnis erhalten.

Wenn Sie die entsprechenden Dokumente einfach nur unterzeichnen und daraufhin in Ihrem Schreibtisch aufbewahren, finden sie häufig keine Beachtung.

Um dies zu vermeiden, gibt es das Vorsorgeregister.

Hier können Sie eintragen, dass eine entsprechende Vollmacht oder Verfügung existiert.

Außerdem nennen Sie dabei die Person, die Sie für die Vertretung Ihrer Interessen ausgewählt haben sowie deren Kontaktdaten.Schließlich geben Sie an, wo Sie das Original des Dokuments aufbewahrt haben. Um dabei einen einfachen Zugriff zu ermöglichen, ist es sinnvoll, es bei einem Anwalt oder bei einem Notar zu hinterlegen.


Was passiert bei einem medizinischen Notfall?

Wenn nun ein medizinischer Notfall eintritt, können die Ärzte abfragen, ob Sie eine Patientenverfügung ausgestellt haben. Dabei erhalten sie außerdem Auskunft darüber, wo diese abgelegt ist. Vor einem Gerichtsverfahren für die Einstellung eines rechtlichen Betreuers nehmen die Richter ebenfalls eine entsprechende Abfrage vor. So wissen sie zum einen, wer als Bevollmächtigter oder Betreuer vorgesehen ist und zum anderen, wo die Dokumente abgelegt werden, die dies bestätigen.


==> Das Vorsorgeregister dient dabei lediglich der Verfügbarmachung der entsprechenden Daten, nicht jedoch der Aufbewahrung der Unterlagen.

Anfang 2017 waren hier bereits mehr als drei Millionen Eintragungen enthalten. Pro Monat treffen rund 20.000 Anfragen ein.


So tragen Sie Vollmachten und Verfügungen ein

Um Ihre Vollmachten und Verfügungen in das Vorsorgeregister eintragen zu lassen, gibt es zwei Möglichkeiten.

  1. Sie können die Eintragung ganz einfach selbst übernehmen.
    Das geschieht ganz einfach online auf der Seite des 
    Vorsorgeregisters. Wenn Sie die entsprechende Seite aufrufen, müssen Sie einige Angaben zum Inhalt des Dokuments machen und die Kontaktdaten des Bevollmächtigten angeben. Dabei ist es wichtig, diesen zuvor um sein Einverständnis zu bitten. Es gilt zu beachten, dass Sie hier eine Patientenverfügung nur in Verbindung mit einer Vorsorgevollmacht oder einer Betreuungsverfügung hinterlegen können.
  2. Wenn Sie die Eintragung nicht selbst durchführen möchten, kann auch der Notar, bei dem Sie das Dokument beglaubigen lassen, diese Aufgabe für Sie übernehmen.


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