Pflegegrad 2

Pflegegrad 2 ab Januar 2024


Wer den Pflegegrad 2 erhalten hat, dem wurden im Gutachten zwischen 27 und unter 47,5 Punkte ermittelt und ist im Alltag eingeschränkt und auf Hilfe angewiesen. Der Pflegegrad 2 entspricht den bis vor 2017 gültigen Pflegestufen 0 und 1.


Wer erhält Pflegegrad 2?


Hilfe und Leistungen im Pflegegrad 2 erhalten alle die Pflegebedürftigen, die in ihrer Selbstständigkeit oder in ihren Fähigkeiten erheblich beeinträchtigt sind.  Das bedeutet, dass sie aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls ausgeprägt motorisch beeinträchtigt sind. Sie benötigen vor allem Hilfe bei der Grundpflege – zum Waschen oder Ankleiden sowie bei Toilettengängen. Auch eine Demenzerkrankung erfordert die ständige Anwesenheit im Umfeld des Pflegebedürftigen, da der eventuelle Bedarf an Hilfe vom Pflegenden erkannt werden muss. Der Pflegegrad 2 entspricht den bis vor 2017 gültigen Pflegestufen 0 und 1.


Wie hoch ist Ihr  Anspruch auf Plegeleistungen bei Pflegegrad 2 ab Januar 2024?


  • Häusliche Pflege:
    Personen mit Pflegegrad 2, die zu Hause gepflegt werden, erhalten ein
    Pflegegeld in Höhe von 332 Euro monatlich oder ambulante Pflegesachleistungen in Höhe von bis zu 761 Euro monatlich.
  • Entlastungsbeitrag:
    Ein sogenannter
    Entlastungsbeitrag mit monatlich 125 Euro wird gezahlt. Dieser dient der Erstattung von Aufwendungen, die dem Pflegebedürftigen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der Tages- oder Nachtpflege, der Kurzzeitpflege, von zugelassenen Pflegediensten oder von anerkannten Angeboten zur Unterstützung im Alltag entstehen.
  • Verhinderungspflege:
    Ebenso übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige, die mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft sind, im Rahmen der sogenannten Verhinderungspflege die Kosten einer Ersatzpflege in Höhe von in der Regel bis zu
    1.612 Euro für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
  • Kurzzeitpflege:
    Für eine Kurzzeitpflege in einer Pflegeeinrichtung stehen pro Kalenderjahr
    1.774 Euro für einen Zeitraum von bis zu acht Wochen zur Verfügung.
  • Pflegeberatung und Pflegekurse:
    Zudem haben Pflegebedürftige unabhängig vom Pflegegrad Anspruch auf Pflegeberatung und Pflegekurse für Angehörige und ehrenamtliche Pfleger.
  • Pflegehilfsmittel:
    Ebenso stehen ihnen Zuschüsse für medizinische Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel bis zu einer Höhe von 40 Euro monatlich zu.
  • Wohnraumanpassung:
    Zuschüsse gibt es auch für eine altersgerechte Wohnraumanpassung, ebenfalls unabhängig vom Pflegegrad in Höhe von bis zu 4.000 Euro. Bis zu 4.000 Euro Unterstützung erhält der Pflegebedürftige auch dann, wenn er in eine Senioren-WG ziehen möchte.
  • Ambulant betreute Wohngruppen:
    Unterstützt die Pflegekasse unabhängig vom Pflegegrad zudem mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu 2.500 Euro pro Person, bzw. 10.000 Euro pro Wohngruppe.
  • Für organisatorische und betreuende Hilfen in Pflege-WGs werden monatlich 214 Euro gezahlt.
  • Pflegeheim:
    Monatlich 770 Euro erhalten Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 aus der Pflegekasse, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim gepflegt werden.


    Hinzu kommt der Leistungszuschlag ab dem 01.01.2024 je nach Aufenthaltsdauer
    für Pflegeheimbewohner mit einem Pflegegrad 2 bis 5:
    -
    15 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im ersten Jahr
    -
    30 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im zweiten Jahr
    -
    50 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten im dritten Jahr
    -
    75 Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten ab dem vierten Jahr
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Pflegeleistungen bei Pflegegrad 2

Pflegeleistungen PG 2
Pflegegeld (ambulant) 332 Euro
Pflegesachleistung (ambulant) 761 Euro
Vollstationäre Pflege 770 Euro
Tages- und Nachtpflege 689 Euro
Pflegehilfsmittel 40 Euro
Hausnotruf 25,50 Euro
Wohnraumanpassung 4.000 Euro
Betreuungs- und Entlastlungsleistung 125 Euro
Verhinderungspflege 1.612 Euro
Kurzzeitpflege 1.774 Euro

Welche Form der Pflege kommt infrage?

Wie die Pflege organisiert werden kann, richtet sich danach, inwiefern der Betroffene noch autonom leben kann.

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